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City Filmstudio Lebach

Hausordnung

Lieber Kinobesucher, um Ihnen das Gemeinschaftserlebnis Kino so angenehm wie möglich zu gestalten, bedarf es einiger Hausregeln, über die wir Sie im Folgenden informieren.

Das Hausrecht wird durch den Theaterleiter oder dessen Stellvertreter ausgeübt.

  1. Jeder Gast, der sich in unserem Haus einen Film ansieht, muss im Besitz einer gültigen Eintrittskarte sein, und zwar für die gesamte Dauer des Kinobesuches. Die Einhaltung dieser Verpflichtung wird auch von Kontrolleuren unserer Lieferanten (Filmverleiher) überprüft, die uns bei Regelverstößen schadensersatzpflichtig machen. Gäste, die im Kinosaal ohne gültige Eintrittskarte angetroffen werden, sind daher zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 30,– verpflichtet und erhalten Hausverbot. Das nach dem Bezahlen erhaltene Wechselgeld und die erhaltenen Eintrittskarten müssen sofort auf ihre Richtigkeit überprüft werden. Spätere Reklamationen können wir nicht mehr akzeptieren.
  2. Der Umtausch von Eintrittskarten ist nur vor dem Beginn der gelösten Vorstellung möglich. Mit Beginn der Vorstellung verfällt jedes Recht des Besuchers auf Rückerstattung des gezahlten Eintrittsgeldes. Reservierte Eintrittskarten, die nicht spätestens 30 Minuten vor dem angekündigten Vorstellungsbeginn abgeholt wurden, gehen wieder in den freien Verkauf.
  3. Die Haas Filmtheater GmbH ist in keinerlei Hinsicht verantwortlich für den Inhalt der vorgeführten Filme. Weiterhin übernehmen wir keine Garantie für die Qualität der Filme und haften auch nicht für eventuell daraus resultierende körperliche oder psychische Schäden.
  4. Kinder und Jugendliche dürfen grundsätzlich nur Zutritt zu solchen Filmvorführ­ungen erhalten, die für ihr jeweiliges Alter von der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) freigegeben wurden und zu bestimmten Zeiten beendet sind. Auszüge aus dem geltenden Jugendschutzgesetz (JuSchG) und die Altersfreigabe unserer Filme finden Sie im Kinoprogramm und bei den Aushängen. Fragen beantworten unsere Mitarbeiter gern. Bestehen Zweifel über das Alter unserer minderjährigen Gäste, sind wir verpflichtet, deren Alter zu überprüfen. Wer sich in einem solchen Fall nicht ausweisen kann oder will (durch einen geeigneten Identi­tätsnachweis), darf daher keinen Eintritt erhalten. Wir bitten um Ihr Verständnis.
  5. Filmpiraterie ist kein Kavaliersdelikt. Sie verursacht jährlich enorme wirtschaftliche Schäden im mehrstelligen Millionenbereich und ist eine strafbare Handlung. Aus diesem Grund sind Foto-, Film- und Tonaufnahmen in unseren Kinos ohne vorherige schriftliche Genehmigung der Theaterleitung untersagt. Wir sind unseren Lieferanten (Filmverleihern) gegenüber verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um Filmpiraterie im Kino zu unterbinden. Dazu gehört auch, dass wir im Verdachtsfall unsere Gäste und/oder deren Taschen, Rucksäcke etc. stichprobenartig oder systematisch kontrollieren können. Sie sind nicht verpflichtet, eine solche Kontrolle zu akzeptieren; wir behalten uns im Falle Ihrer Weigerung aber vor, Ihnen keinen Eintritt zu gewähren. Außerdem weisen wir darauf hin, dass wir jegliche Pirateriehandlung – Abfilmen im Kinosaal, Tonaufzeichnungen etc. – sowohl den Strafverfolgungsbehörden (Polizei, GVU usw.) als auch unseren Lieferanten anzeigen und die Beschlagnahmung von Aufzeichnungsgeräten veranlassen werden; auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen behalten wir uns vor.
  6. Wir sind nicht nur ein Kino sondern auch ein Gastronomiebetrieb. Wir investieren Ideen, Arbeit und Geld, um unseren Gästen ein möglichst breites und qualitativ hochwertiges Angebot an Getränken, Snacks, Süßwaren etc. anzubieten. Wie jeder andere Gastronomiebetrieb lehnen wir es daher ab, dass Gäste in unseren Räumen mitgebrachte Getränke, Snacks, Süßwaren und Ähnliches verzehren. Im Verdachtsfall können wir unsere Gäste und/oder deren Taschen, Rucksäcke etc. stichprobenartig oder systematisch kontrollieren. Sie sind nicht verpflichtet, eine solche Kontrolle zu akzeptieren. Gäste, die diese Regelung nicht akzeptieren, müssen damit rechnen, dass wir von unserem Hausrecht Gebrauch machen und ihnen den Zutritt zu unseren Räumen verwehren.
  7. Der Aufenthalt in unseren Foyers ist nur in Verbindung mit einem Kino-/ Veranstalt­ungs­besuch, dem beabsichtigten Kauf eines unserer Produkte und zu Informationszwecken gestattet.
  8. Für mitgebrachte Garderobe und sonstige mitgebrachte Gegenstände jedweder Art übernehmen wir keine Haftung.
  9. Das Blockieren von Fluchtwegen ist untersagt.
  10. Das Mitbringen von Tieren ist untersagt (einzige Ausnahme bilden Blindenhunde).
  11. Das Mitbringen von Waffen jeglicher Art, Feuerwerkskörpern, scharfen oder spitzen Gegenständen, von denen in irgendeiner Weise Gefahr ausgeht, ist untersagt. Für die Kinosäle gilt darüber hinaus ein Mitnahmeverbot von sperrigenoder übergroßen Gegenständen, z. B. Sporttaschen, Koffern u. ä..
  12. Das Mitbringen von Gegenständen, die geeignet sind, den Betriebsablauf zu stören, ist untersagt. Mobiltelefone und sonstige Kommunikationsgeräte müssen im Kinosaal – spätestens zu Beginn des Programms – ausgeschaltet werden.
  13. Die Nutzung von Skateboards, Inlineskates, Tretrollern oder Ähnlichem ist im Gebäude untersagt.
  14. Personen, die stark alkoholisiert sind oder unter Einfluss von Drogen/Rauschmitteln stehen, werden des Hauses verwiesen. Gleiches gilt für Personen, die innerhalb des Gebäudes illegale Rauschmittel konsumieren. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Eintrittsgelder.
  15. Personen, die in irgendeiner Weise die Einrichtung oder andere Bestandteile des Gebäudes beschädigen, grobverschmutzen, demontieren oder entfernen, werden des Hauses verwiesen. Die Geltendmachung von daraus resultierenden Schadens­ersatz­ansprüchen behalten wir uns vor. Gleiches gilt für Personen, die andere Personen belästigen, bedrohen, gefährden, verletzen oder eine Filmvorführung stören. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Eintrittsgelder.
  16. Betteln und Hausieren sowie nicht ausdrücklich genehmigtes Feilbieten von Waren sind untersagt.
  17. Musizieren und sonstige Auftritte künstlerischer Natur sind ohne vorherige Genehmigung durch die Theaterleitung untersagt.
  18. Das Verteilen und Verkaufen von Prospekten, Flugblättern, Druckerzeugnissen und Werbeartikeln sowie das Anbringen von Plakaten sind ohne vorherige Genehmigung durch die Theaterleitung untersagt.
  19. In allen Kinosälen und im gesamten Kinogebäude herrscht grundsätzlich absolutes Rauchverbot.
  20. Zum Schutz von Kleinkindern bis einschl. 2 Jahren wird dieser Altersgruppe noch kein Eintritt gewährt.

Geltungsbereich für diese Hausordnung ist das gesamte Kinogebäude. Bei Zuwiderhandlung gegen eine oder mehrere Bestimmungen der Hausordnung behält sich die Haas Filmtheater GmbH jederzeit das Recht auf Hausverweis, Hausverbot sowie weitere Schritte nach eigenem Ermessen vor.

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt